ZW bei den Eltern vs. normaler ZW; Art 3 GG
In einer schönen Unistadt gibt es seit 2009 ebenfalls ein ZWSteuer. In der ZWSteuersatzung heißt es:
"(...)
§ 3 Steuerbefreiungen
Von den in § 2 Abs. 2 genannten Zweitwohnungen sind steuerfrei
(...)
4. Wohnungen, die Minderjährige oder noch in Ausbildung befindliche Personen bei den Eltern oder bei einem/beiden Elternteil/en innehaben, soweit sie von den Eltern finanziell abhängig sind."
Die letztere Klausel gibt es Bundesweit nicht überall. Hier drängt sich mir die Frage auf: Wieso werden von den Eltern finaziell abhängige Studenten mit ZW bei den Eltern in der Unistadt von der Steuer befreit, von den Eltern finanziell abhängige Studenten mit Zweitwohnung in der Stadt, welche nicht bei den Eltern liegt, mit der Steuer aber belastet>
Aus meiner Sicht ist dies ganz klar eine Ungleichbehandlung von wesentlich gleichen Sachverhalten nacht Art. 3 GG. Und mir will einfach kein verfassungsrechtlich zulässiger Differenzierungsgrund einfallen!
Denn von Art. 6 GG, das Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 I GG bin ich genauso betroffen. Ein höherer Verwaltungsaufwand bei dieser Personengruppe oder Vereinfachungsgründe finde ich ebenfalls abwegig.
Eine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu habe ich trotz Juris noch nicht entdecken können...
gesamter Thread:
- ZW bei den Eltern vs. normaler ZW; Art 3 GG -
Praetor,
18.06.2011
- ZW bei den Eltern vs. normaler ZW; Art 3 GG -
Praetor,
18.06.2011
- ZW bei den Eltern vs. normaler ZW; Art 3 GG -
Norman,
19.06.2011
- ZW bei den Eltern vs. normaler ZW; Art 3 GG - Alfred, 19.06.2011
- ZW bei den Eltern vs. normaler ZW; Art 3 GG -
Norman,
19.06.2011
- ZW bei den Eltern vs. normaler ZW; Art 3 GG -
Alfred,
18.06.2011
- ZW bei den Eltern vs. normaler ZW; Art 3 GG -
Praetor,
19.06.2011
- ZW bei den Eltern vs. normaler ZW; Art 3 GG - Alfred, 19.06.2011
- ZW bei den Eltern vs. normaler ZW; Art 3 GG -
Praetor,
19.06.2011
- ZW bei den Eltern vs. normaler ZW; Art 3 GG -
Praetor,
18.06.2011