ZW bei den Eltern vs. normaler ZW; Art 3 GG

Alfred @, Samstag, 18.06.2011 (vor 5108 Tagen) @ Praetor

In der
» ZWSteuersatzung heißt es:
» § 3 Steuerbefreiungen
» 4. Wohnungen, die Minderjährige oder noch in Ausbildung befindliche
...
Dieser § 3 Abs.4 ist wegen des „Innehabens“ nahezu kompletter Blödsinn. Personen mit Nebenwohnung bei den Eltern sind im Allgemeinen nicht Inhaber dieser Wohnung – sie müssen also überhaupt nicht befreit werden. Gedanken in Richtung Art. 3 GG usw. kannst Du getrost vergessen.
Wäre schön, wenn Du die „Unistadt“ nennen würdest – tut man sich leichter.


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