ZW bei den Eltern vs. normaler ZW; Art 3 GG

Alfred @, Sonntag, 19.06.2011 (vor 5104 Tagen) @ Norman

» Vielleicht einfach mal in den Thread "Studenten und Zweitwohnungssteuer" schauen.
Dabei kritisch mit der Prämisse
"Steht die Zweitwohnungssteuer doch als Aufwandsteuer unter der verfassungsrechtlichen Prämisse, gezielt Personen besteuern zu sollen, die sich durch eine besondere finanzielle Leistungsfähigkeit auszeichnen – und Studenten gehören ja gemeinhin nicht zu den Reichen im Lande."
umgehen.


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