Artfortschreibung 2-Fam. in 1-Fam.
» a.) ändert sich dann der Einheitswert>
Ja.
» Wird dieser eventl. höher>
Ja (und damit auch die Grundsteuer).
So gesehen könnte sich die Aktion "Zweifamilienhäuser" als Korrektiv zur falschen baulichen Bewertung entwickeln.
» b.) und macht das Finanzamt bauliche Vorschriften diesbezüglich, z.B. dass nur ein Stromzähler vorhanden sein darf>
Keine Ahnung, aber vmtl zählt für das Finanzamt die Definition der Wohnung gem. Landesbauordnung.
Auf die Zähler dürfte es nicht ankommen. Aber 2 kosten mehr als einer.
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clemens,
13.07.2011
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Alfred,
13.07.2011
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Charlie,
13.07.2011
- Artfortschreibung 2-Fam. in 1-Fam. - Alfred, 14.07.2011
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Charlie,
13.07.2011
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Alfred,
13.07.2011