Artfortschreibung 2-Fam. in 1-Fam.

Alfred @, Donnerstag, 14.07.2011 (vor 5594 Tagen) @ Charlie

Deine Aussage zur Höhe der Grundsteuer dürfte grundsätzlich richtig sein, die „Kippgrenze“ ist aber m.E. niedriger anzusetzen.

Beim Steuermessbetrag habe ich nicht nachgeguckt. Nur bei der Berechnung des Einheitswertes. Da hat das Einfamilienhaus einen um ca. 10% höheren „Vervielfältiger“ als das Zweifamilienhaus und somit einen höheren Einheitswert, der die Grundlage für den Steuermessbescheid bildet.
Über den Daumen gepeilt, ohne es genau durchgerechnet zu haben, sehe ich deswegen für ein ZFH mit einem Einheitswert von über 35. 00 € bei der Umwandlung in ein EFH den Einheitswert auf über 38.346,89 € steigen und damit beim Steuermessbetrag (und somit bei der Grundsteuer) den Beginn der „Progression“. Die führt dazu, dass ein ZFH mit einem Einheitswert von ca. 71.000 € bei Umwandlung in ein EFH ungefähr gleich viel Grundsteuer kostet. Unter diesem Einheitswert ist das ZFH teurer, über diesem Einheitswert wird es preiswerter und die Grundsteuer für ein EFH wird höher.

Beim Hebesatz gibt es grundsätzlich keine Unterschiede, der ist für alle Wohngebäude gleich.

Da ist jeder gut beraten, sich das vorher genau durchzurechneen.


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