Artfortschreibung 2-Fam. in 1-Fam.

Charlie @, Mittwoch, 13.07.2011 (vor 5138 Tagen) @ Alfred

» » a.) ändert sich dann der Einheitswert>
» Ja.
» » Wird dieser eventl. höher>
» Ja (und damit auch die Grundsteuer).

Habe gerade gegooglet:
Zweifamilienhäuser werden mit 0,31% vom Einheitswert zur Grundsteuerberechnung herangezogen.
Einfamilienhäuser werden gesplittet gerechnet.
Die ersten 38.346,89 € werden mit 0,26% berechnet, der
Restbetrag mit 0,35%
Dies bedeutet, dass ein EFH erst ab einem Einheitswert von 86.280,50 € grundsteuerlich teurer ist, als ein ZFH.

Den Verkehrswert erhält man etwa, wenn man mit 13 multipliziert.
Dies ergibt einen Verkehrswert von 1,1 Millionen €.
Unter diesem Wert ist ein EFH günstiger.

(Multipliziert wird das Ganze mit dem Hebesatz. Der ist in Köln 5)

Ist in den Annahmen zur Rechnung ein grundsätzlicher Fehler>

Vielen Dank


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