Artfortschreibung 2-Fam. in 1-Fam.
» » a.) ändert sich dann der Einheitswert>
» Ja.
» » Wird dieser eventl. höher>
» Ja (und damit auch die Grundsteuer).
Habe gerade gegooglet:
Zweifamilienhäuser werden mit 0,31% vom Einheitswert zur Grundsteuerberechnung herangezogen.
Einfamilienhäuser werden gesplittet gerechnet.
Die ersten 38.346,89 € werden mit 0,26% berechnet, der
Restbetrag mit 0,35%
Dies bedeutet, dass ein EFH erst ab einem Einheitswert von 86.280,50 € grundsteuerlich teurer ist, als ein ZFH.
Den Verkehrswert erhält man etwa, wenn man mit 13 multipliziert.
Dies ergibt einen Verkehrswert von 1,1 Millionen €.
Unter diesem Wert ist ein EFH günstiger.
(Multipliziert wird das Ganze mit dem Hebesatz. Der ist in Köln 5)
Ist in den Annahmen zur Rechnung ein grundsätzlicher Fehler>
Vielen Dank
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- Artfortschreibung 2-Fam. in 1-Fam. -
clemens,
13.07.2011
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Alfred,
13.07.2011
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Charlie,
13.07.2011
- Artfortschreibung 2-Fam. in 1-Fam. - Alfred, 14.07.2011
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Charlie,
13.07.2011
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Alfred,
13.07.2011