mal wieder Halle:

Alfred @, Sonntag, 17.07.2011 (vor 5077 Tagen) @ Schumi

Eine Satzung rückwirkend zum In-Kraft-Treten der 1. Satzung wäre durchaus zulässig – sie darf nur nicht den Kreis der Steuerpflichtigen erweitern. Und das ist bei der Satzung Halle der Fall. Aber das ist das geringste Problem der Verwaltung.


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