mal wieder Halle:
okay, ich halte es aber auch für mit dem Wesen der ZWeitwohnsitzsteuer als Jahressteuer unvereinbar, eine Rückwirkung über ein Jahr hinaus zu statuieren. Wenn man vom Vertrauen her denkt, kann man wohl verlangen, dass der Bürger sein Geld ein Jahr lang bereit hält. Danach aber nicht mehr. Sonst würde man ihn ja faktisch zur Reservehaltung über Jahren zwingen. Man stelle sich das System auf zwanzig Jahre vor... Undenkbar. Kein Interesse der Stadt kann zu so einem Verhalten zwingen.
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Schumi,
17.07.2011
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