zwst neubrandenburg

paula @, Mittwoch, 17.08.2011 (vor 5025 Tagen)

ich war 2009 hier schon mal eingeloggt. meine tochter bewohnte zu der zeit noch ein internat in neubrandenburg und sollte rückwirkend zwst an die stadt neubrandenburg zahlen. dagegen haben wir widerspruch eingelegt. am 19.08.2011 wird darüber beim verwaltungsgericht greifswald verhandelt. wir hatten damit agrumentiert, das sie den hauptwohnsitz( meine wohnung) nicht tatsächlich innehat, weil die wohnung von mir gemietet ist und sie nicht mal ein eigenes zimmer besaß, sondern am wochenende (unregelmässige besuche)auf der couch übernachtet hat. die stadt hat inzwischen ihre satzung rückwirkend geändert. darin heisst es..."Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen
Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder für mindestens
zwei Monate im Jahr innehat. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte, auch außerhalb des
Gebiets der Bundesrepublik Deutschland liegende Wohnung des Einwohners. Für die Hauptwohnung
muss keine rechtlich gesicherte Verfügungsbefugnis bestehen."

woher nimmt die stadt diese feststellung, das für die hauptwohnung keine rechtlich gesicherte befugnis bestehen muss>
lieben dank für eine antwort


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