Zwei Wohnungen innerhalb von München

gingercandy @, Freitag, 26.08.2011 (vor 4687 Tagen)

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich bin im Haus meiner Eltern und Großeltern gemeldet(Aubing). Dies soll auch mein Hauptwohnsitz bleiben, da meine Großeltern schwerbehindert sind und meine Mutter wegen einer Augenkrankheit (Frühpensioniert) nicht mehr alles im Haus machen kann und sich zusätzlich um die Großeltern kümmern. Insbesondere zu Ärzten muss jemand mit dem Auto fahren können, und da mein Vater in Ingolsatdt arbeitet (es fährt von München ein Firmenbus) kann nur ich mit dem Firmenleasingwagen meines Vater fahren. Ich kann das Auto nur nutzen, wenn ich in dem Haus gemeldet bleibe(Bedingung des Leasingsvertrages). Desweiteren spielt eine erbschaftsrechtliche Günstigerstellung bezüglich dem Anteil des Hauses, das meinen Großeltern gehört eine Rolle: Wird der Anteil auf mich übertragen(unabhängig ob vor oder nach dem Ableben meiner Großeltern), so muss ich weniger Erbschaftssteuer zahlen, wenn ich dort lebe/wohne. Auch verbringe ich in Zukunft gut 3-4 Tage die Woche mit Übernachtung dort (immer im Wechsel zu meiner 2. Wohnung).
Wenn meine Eltern im Urlaub sind verbringe ich die Woche gänzlich dort.
Seit 01.07.2011 bin ich in eine eigene Wohnung gezogen, die auch im Stadtgebiet München und näher am Arbeitsplatz liegt (Berg am Laim).

Meine Frage ist, ob es rechtlich zulässig ist, eine Zweitwohnungssteuer zu erheben, wenn man in derselben Gemeinde bereits seinen Wohnsitz hat und dort einkommenssteuerpflichtig ist>
Wie kann ich mich gegen eine ZWST wehren und dennoch in beiden Wohnsitzen gemeldet sein>


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