Zwei Wohnungen innerhalb von München
Ein bisschen viel aus einmal.
So wie Du das schilderst, hältst Du Dich tatsächlich zeitlich vorwiegend in der Wohnung Deiner Eltern/Großeltern auf und hast dort Deine Hauptwohnung. Melderechtlich wäre das so oder so nicht nachzuprüfen, da beide Wohnungen in München liegen.
Der Wohnsitz spielt keine Rolle, hier schon überhaupt nicht, denn der ist bei beiden Wohnungen München. Es geht hier aber um das Melderecht und damit um Haupt- und Nebenwohnung. Wenn Du in München mit einer Nebenwohnung registriert bist, wird man die ZWSt von Dir verlangen. Die zu vermeiden wird schwer sein, wenn Du ein positives Einkommen von mehr als 25.000,00 € hast. Ad hoc fiele mir (außer schmutzigen, nicht empfehlenswerten Tricks) nur Art. 6 Abs. 1 GG – aber ob der zieht, wage ich zu bezweifeln.
Trost bietet vielleicht die doppelte Haushaltsführung – wenn die formalen Bedingungen passen.
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gingercandy,
26.08.2011
- Zwei Wohnungen innerhalb von München - Alfred, 26.08.2011
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