Haus geerbt, Nutzung noch unklar
Die Gemeinde wird die ZWSt für jede Minute des Leerstandes beanspruchen. Ob sie damit durchkommt, hängt von Euch ab. Maßgeblich ist einzig und allein, dass ihr möglichst hieb- und stichfest nachweisen könnt, dass das Haus für euch eine Kapitalanlage darstellt (also verkauft oder vermietet werden soll) und nicht für den persönlichen Lebensbedarf genutzt werden soll/wird. "Nutzung noch unklar" ist da Gift für den Nachweis der Kaptalanlage.
„Dort aufhalten“ ist mir zu ungenau. Man kann sich in einem Haus aufhalten, ohne es für den persönlichen Lebensbedarf zu nutzen. Ob „sporadisch“ Einfluss auf die ZWSt-Pflicht hat, hängt von der kommunalen Satzung ab. Die kann von Ort zu Ort verschieden sein,
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- Haus geerbt, Nutzung noch unklar -
heinrich,
03.09.2011
- Haus geerbt, Nutzung noch unklar -
Alfred,
03.09.2011
- konkreter Plan zur Nutzung des geeerbten Elternhauses -
heinrich,
04.09.2011
- konkreter Plan zur Nutzung des geeerbten Elternhauses - Alfred, 04.09.2011
- konkreter Plan zur Nutzung des geeerbten Elternhauses -
heinrich,
04.09.2011
- Haus geerbt, Nutzung noch unklar -
Alfred,
03.09.2011