konkreter Plan zur Nutzung des geeerbten Elternhauses

Alfred @, Sonntag, 04.09.2011 (vor 5028 Tagen) @ heinrich

Wenn der Mieter schon feststeht, dürfte es mit der „Kapitalanlage“ keine Schwierigkeiten geben. Für die Selbstnutzung dürfte ZWSt fällig werden – kommt auf die Satzung an (kenne ich nicht, weil Ort unbekannt). Ob die Gemeinde sich allerdings auf 1 Jahr für Entrümpeln und Renobieren einlässt, wage ich zu bezweifeln.
Wenn sich mehrere Geschwister in der Nutzung abwechseln, muss eine melderechtliche Registrierung nicht zwangsläufig erforderlich sein.
Ob jemand mit Haupt- oder Nebenwohnung registriert ist, lässt sich seitens der Behörde nur in gewissen Grenzen nachprüfen. Üblicherweise hält man sich aber vorwiegend am Arbeitsort auf und muss nachweisen können, wenn es nicht so ist.


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