ZWSt in Halle

Alfred @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 5079 Tagen) @ kauz

Also, die Sache mit den „eigentlich drei Bescheiden“ verstehe ich nicht so ganz. Deswegen nur allgemein:
Widerspruch kannst Du nur einlegen, wenn der Bescheid nicht älter als 4 Wochen ist. Der Widerspruch ist zu begründen. Was Du da schilderst, Bafög und Brand ist keine Begründung für einen Widerspruch. Wenn die Stadt en Widerspruch zurückweist, musst Du beim VG Halle klagen.
Was Du beantragen kannst, wäre ein Erlass aus Billigkeitsgründen. Bafög in der Vergangenheit dürfte der Stadt nicht reichen. Bei dem Brand habe ich auch so meine Zweifel, ob das die Stadt gnädig stimmt. Allenfalls Stundung könnte dabei herausspringen.


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