ZWSt in Halle

Alfred @, Mittwoch, 07.09.2011 (vor 4587 Tagen) @ kauz

Jetzt steige ich vmtl. durch. Also je 1 Steuerbescheid für 2 Wohnungen und ein Korrekturbescheid für die 2. Nebenwohnung.
Die Stadt hat die Steuerbescheide erlassen. Über Deinen Widerspruch entscheidet die Stadt in eigener Machtvollkommenheit. Wenn Du da nicht mit massiven sachlichen Gründen auffährst – und die sehe ich bei Dir nicht – kannst Du Dir ausrechnen, wie bei dieser Konstellation die Entscheidung der Stadt ausfällt. Nicht für Dich.
Auf ein Ruhen des Widerspruchs bis zur richterlichen Entscheidung wird die Stadt sich derzeit wohl nicht einlassen. Das musst Du schon alleine durchfechten. Wenn Du nicht klagen willst, solltest Du auch die Finger von einem Widerspruch lassen. Warten bis andere Erfolg haben und dann dranhängen, dürfte wohl nicht funktionieren.
Bliebe Dir ein Antrag auf Stundung oder Erlass aus Billigkeitsgründen – entscheidet ebenfalls die Stadt. Wenn sie den Antrag ablehnt, und Du dagegen nicht klagen willst, ist das Ende des Rechtsweges erreicht.


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