Zweitwohnsitzsteuer Köln - Erbfall
Das ist kein Fall für die Zeitung.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Du Deinem Freund das Zimmer im rechtlichen Sinn untervermietet hast. Dann wäre er ja „Inhaber“ einer „Wohnung“ (Wohnung nach der Definition des Melderechts und damit zweitwohnungsteuerpflichtig gewesen. Es wird doch wohl so gewesen sein, dass Du ihm „eine jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit geboten hat und er eben nicht Inhaber der „Wohnung“ war. Dieser Freunschaftsdienst würde auch das Erbe erklären. Oder sollte wirklich ein Untermietvertrag existieren und bekannt sein>
Verjährt dürfte das Ganze noch nicht sein, käme auf die näheren Umstände an.
Der Ordnung halber: Registriert war dein Freund mit Nebenwohnung, nicht mit Zweitwohnsitz.
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belphegor,
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Alfred,
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