Zweitwohnsitzsteuer Köln - Erbfall
» Nebenwohnung oder Zweitwohnsitz dürfte im Sinne der Steuer ziemlich egal sein.
Es ist allenfalls Im Sinne der Finanzverwaltung der Stadt Köln, wenn sie durch eine beliebige, wilde Vermischung ihr Ziel "Steuererhebung" erreicht. Ob die Stadt damit gut beraten ist, bleibt eine andere Frage.
Dein Bekannter war mit Nebenwohnung registriert und hat sich auch mit solcher gemeldet. Diese Nebenwohnung ist für Deinen Bekannten dann keine Zweitwohnung, wenn er sie nicht innegehabt hat.
Und damit sind wir schon bei der 2. bewussten Begriffsverwirrung. „Unentgeltlich zur Verfügung gestellt“ oder „Untermieter“ ist in den Ohren der Verwaltung gleichbedeutend mit: Dein Bekannter war Inhaber der Nebenwohnung. Das muss aber nicht stimmen. Wenn er keine rechtliche Verfügungsbefugnis hinsichtlich des Zimmers hatte, war er nur Nutzer (nicht steuerbar) aber eben nicht Inhaber der Nebenwohnung.
Das ist in der Erklärung zur ZWSt entsprchend zu vermerken („Die Nebenwohnung ist/war für mich keine Zweitwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung aus folgenden Gründen: Name des Bekannten war nicht Inhaber der Nebenwohnung."). Wenn die stadt das nicht akzeptiert, bleibt nur der (vmtl. sehr erfolgversprechende) Weg vor's VG.
Die Frage der Verjährung wird damit bedeutungslos.
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belphegor,
07.10.2011
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Alfred,
07.10.2011
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belphegor,
08.10.2011
- Zweitwohnsitzsteuer Köln - Erbfall - Alfred, 08.10.2011
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belphegor,
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Alfred,
07.10.2011