Zweitwohnsitzsteuer Köln - Erbfall

belphegor @, Samstag, 08.10.2011 (vor 5051 Tagen) @ Alfred

Nebenwohnung oder Zweitwohnsitz dürfte im Sinne der Steuer ziemlich egal sein. Er hatte sich melederechtlich als Zweitwohnsitz gemeldet.
Er bekam von mir ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt, da er sehr krank war und von meiner Wohnung schneller und einfacher zu den Ärzten kam.
Nach meinen rechtlichen Kenntnissen gibt es eine vierjährige Verjährungsfrist. Es ist aber auich bekannt, dass die Stadt Köln diese Frist mit rechtlich anfechtbaren Begründungen versucht zu unterminieren.
Hat einer schon Erfahrungen damit gemacht >


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