ZWS - in Whg vom Sohn

Alfred @, Dienstag, 11.10.2011 (vor 4748 Tagen) @ Brigitta

Gleich vorab: Es geht melderechtlich um die Nebenwohnung, die „Wohnsitze“ können wir weglassen. Da könnte man sich bei der Konstellation trefflich streiten, ob eine Registrierung erforderlich ist oder nicht. Bei regelmäßigem Aufenthalt an zwei oder drei Tagen hielte ich es für erforderlich und falsch wäre es auf keinen Fall.
Damit wäre eine Nebenwohnung vorhanden, und die Münchener werden nach der ZWSt schreien. Ob der Schrei berechtigt ist oder nicht, hängt wesentlich davon ab, wie das Nutzungsverhältnis geregelt ist. Da würde ich bei der geschilderten Konstellation gefühlsmäßig sagen, dass Du die Wohnung nicht innehast, und der Sohn Dir nur eine jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit bietet. Wenn Du die Nebenwohnung nicht innehast, bist Du auch nicht steuerpflichtig.
Aufpassen beim Ausfüllen der ZWSt-Erklärung, von solchen Feinheiten will die Stadtverwaltung M. nichts wissen.


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