ZWS - in Whg vom Sohn

Alfred @, Donnerstag, 13.10.2011 (vor 4818 Tagen) @ Himbim13

» Demzufolge müsste man, wenn diese Situation vorliegt sich für 3 Tage anmelden und danach wieder abmelden. Dieses wäre eine den Vorschriften entsprechende Verhaltensweise. Nachzulesen in Google Stadtverwaltung München >Ask com web.de> Um- und Anmeldungen
Nun habe ich die angegeben Quelle „Google Stadtverwaltung München >Ask com web.de> Um- und Anmeldungen“ zwar nicht gefunden, aber trotzdem ist diese Betrachtungsweise m.E. falsch.
Stellt man sich nämlich auf den Standpunkt, dass der Aufenthalt nur besuchsweise ist und die jeweils Wohnung nur für jeweils drei Tage bezogen wird, besteht in diesem Fall überhaupt keine Meldepflicht.
Die Frage ist dabei, ob diese Betrachtungsweise (besuchsweiser Aufenthalt mit „Einzug“ - drei Tage Aufenthalt – „Auszug“) angemessen und vertretbar ist oder ob Meldepflicht vorliegt ("Einzug" und regelmäßiger Aufenthalt über mehr als 2 Monate). Möglich ist wohl beides, ich neige im konkreten Fall allerdings zur Notwendigkeit der melderechtlichen Registrierung einer Nebenwohnung.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion