ZWS - in Whg vom Sohn

Himbim13 @, Donnerstag, 13.10.2011 (vor 4671 Tagen) @ Brigitta

» Hallo,
» ich wohne ca. 80 km von München entfernt.
» Pendle derzeit an 3 Tagen nach München in die Arbeit
» » Frage: Muss ich hier einen Zweitwohnsitz anmelden >
»

Die bisher erteilte Auskunft, ist korrekt.
Das Bayer. Meldegesetz (MeldeG) besagt, wer in eine Wohnung einzieht oder Auszieht (auch bei einem Umzug innerhalb eines Ortes) hat das innerhalb einer Woche der Meldebehörde anzuzeigen. Demzufolge müsste man, wenn diese Situation vorliegt sich für 3 Tage anmelden und danach wieder abmelden. Dieses wäre eine den Vorschriften entsprechende Verhaltensweise. Nachzulesen in Google Stadtverwaltung München >Ask com web.de> Um- und Anmeldungen. Durch online auch möglich. Ob, der Besuchsweise Aufenthalt von drei Tagen bei einem Sohn überhaupt meldpflichtig ist, auch wenn er sich wiederholt, beinhaltet nicht das Innehaben und das Verfügungsrecht einer Wohnung nach meiner Auffassung. Nur eines sollte klar sein, wenn sie sich anmelden und nicht wieder abmelden erfolgt eine Mitteilung der Meldebehörde an die Steuerbehörde, die dann an Sie herantreten wird. Warum aber schlafende Hunde wecken>


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