ZWSt-Bescheid zurückgenommen. Danke Alfred!

Alfred @, Donnerstag, 13.10.2011 (vor 4644 Tagen) @ Himbim13

Ich will ja nicht verhehlen, dass mir so ein Lob auch persönlich gut tut und bedanke mich dafür. Dass es auch hilfreich und ermutigend für andere ist, hoffe ich natürlich. Und ganz sicher wäre es wünschenswert, dass jeder, der sich gegen die ZWSt gewehrt hat, hier das Ergebnis veröffentlicht, insbesondere dann, wenn die Gegenwehr erfolgreich war. Denn es gibt durchaus Möglichkeiten, zum Erfolg zu kommen, wenn man den wunden Punkt im Steuerbescheid ausfindig machen kann und sich darauf konzentriert.
Dennoch darf man sich keine Illusionen machen. Mehr als der genannte Tropfen auf den heißen Stein kann es nicht sein. Denn auf der Gegenseite haben die Juristen und Fachleute der Verwaltung sowie ab und zu ein Richter längst ihre „Desinformationsmaschinerie“ angeworfen und betreiben sie unverdrossen, noch dazu finanziert aus Steuermitteln. Entscheidungen von Gerichten, die sich dieser Manipulation nicht beugen, werden unverhohlen in die Nähe der Rechtsbeugung gerückt. Das prägt die Auffassung von der Zweitwohnungsteuer und dagegen ist schwer anzukommen. Und erreicht haben diese Manipulatoren eine ganze Menge: Höchstrichterlich bestätigt – seit 17.02.2010 sogar durch das BVerfG - ist nun der Steuergegenstand der Zweitwohnungsteuer:
Das Innehaben eines einzigen Raumes, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird, ist (unter bestimmten Voraussetzung) verfassungsrechtlich unbedenklich. Ob es den Manipulatoren in der Zukunft gelingt, auch des „Innehaben“ mit dem Nutzen gleichzusetzen>


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