Cuxhaven erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1989. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Der Steuersatz liegt bei 14% (effektiv 15.4%).
Das Oberverwaltungsgericht stellt in seinem Beschluß vom 20.11.2010 folgende Leitsätze auf:
Dieser Beschluss ist noch kein entgültiges Urteil, das “Hauptsacheverfahren” läuft noch. Es gewährt aber den Kläger nun Zahlungsaufschub, die ihm die Stadt verwehrte.
Zum 1.1.2013 wurde die Steuer von einer Staffelsteuer umgestellt zu einer linearen Steuer. Der Steuersatz beträgt nun 14% der Jahresrohmiete, zuvor galten folgende Steuersätze:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 1.800,00 EUR | 310,00 EUR |
2. | bis 3.600,00 EUR | 560,00 EUR |
3. | darüber | 820,00 EUR |
Mit den Vergleichsmieten haben wir einen Steuersatz von 18.92% ermittelt.
Letzte Änderung: 05.06.2015