Friedrichshafen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 20% (effektiv 20%).
Die Satzung der Friedrichshafen sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Im Jahr 2010 plante die Stadt die Einführung für das kommende Jahr. Die Steuer soll gestaffelt werden und zwischen 756 und 1260 Euro liegen.
Siehe dazu auch Südkurier
Im Jahr 2015 wurde ein pauschaler Steuersatz von 20% auf Basis der Nettokaltmiete eingeführt. Zuvor galten folgende Staffel auf Basis der Jahresrohmiete:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 4.000,00 € | 756 € |
2. | bis 5.000,00 € | 900 € |
3. | bis 6.000,00 € | 1.056 € |
4. | mehr als 6.000,00 € | 1.260€ |
Die neue Regelung war nötig, da das Bundesverfassungsgericht die Ungerechtigkeit der Staffeln an der Staffelgrenze monierte – mit Verweis auf den Grundsatz der Steuergerechtigkeit.
Zu Friedrichshafen gibt es leider noch keinen Meldung.
Letzte Änderung: 11.01.2016