ZWS in Potsdam

Potsdam erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.03.2000. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 15% (effektiv 15%).

Satzung

Satzung von Potsdam

Befreiung

Die Satzung der Potsdam sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Personen unter 18 Jahre zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung
  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Pflegeheime
  • Frauenhäuser
  • Strafvollzug
  • Wehrpflicht in Kasernen
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes

Erhöhung der Steuer

Im Jahre 2013 fand die 2. Änderung der Satzung statt. Dabei wurde der Steuersatz von 10% auf 15% der Nettokaltmiete erhöht.

Bürgerhaushalt 2015/2016

Im Rahmen des Bürgerhaushalts 2015/2016 der Stadt Potsdam wurde ein Vorschlag zur Erhöhung der Steuer auf 20% eingereicht.

Meldungen zu Potsdam (1)

Einträge zu Potsdam im Forum (9)

Letzte Änderung: 04.08.2014