Potsdam erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.03.2000. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 15% (effektiv 15%).
Die Satzung der Potsdam sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Im Jahre 2013 fand die 2. Änderung der Satzung statt. Dabei wurde der Steuersatz von 10% auf 15% der Nettokaltmiete erhöht.
Im Rahmen des Bürgerhaushalts 2015/2016 der Stadt Potsdam wurde ein Vorschlag zur Erhöhung der Steuer auf 20% eingereicht.
Letzte Änderung: 04.08.2014