Aktuelles



15.12.2012 - NEWS: Forum aktualisiert

Ich habe die Forensoftware "my little forum" auf die aktuelle Version aktualisiert. Dieser Schritt war längst überfällig, die im Einsatz gewesene Version stammte noch aus dem Jahr 2006. Die neue Version sieht nicht wesentlich anders als die vorhergehende Version aus: es soll eben klein, übersichtlich und einfach bedienbar sein!

Dennoch haben sich viele Sachen verändert. Die meisten Änderungen sieht man als Anwender nicht, können aber dennoch den einen oder anderen unschönen Effekt auslösen. So habe ich unweigerlich kleinere Anpassungen am Layout vorgenommen (so nimmt bspw. das Forum innerhalb des Rahmens mehr Platz). Auch eine Umstellung auf das internationelen Zeichensatz "UTF-8" war längst überfällig (auch wenn es selten vorkam, aber manches irgendwoher kopierte Sonderzeichen hinterließ unlesbarer Zeichenmüll).

Es ist nicht auszuschließen, dass noch Fehler auchtauchen. Einfach anschreiben!

Als nächstes werden die neuen Städte erfasst, allen voran will Düsseldorf ab 2013 die Steuer einführen!

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18.07.2012 - ZWS bald auch in Brandenburg?

In der brandenburgischen Stadt Brandenburg wird derzeit ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet. Einer der 28 möglichen Punkte sieht die Einführung der Zweitwohnungsteuer vor. Man erhofft einen Konsolidierungsbeitrag von 50.000 Euro je Jahr.

Im Kozept wurde übrigens diese Seite als Referenzquelle angebeben.

Zum Haushaltssicherungskonzept 2012

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27.06.2012 - Halle

Heute hat das VG Halle in sechs Urteilen die Satzung der Stadt Halle für rechtswidrig erklärt.
Etappensieg. (wahrscheinlich gucke ich zu viel Fußball)

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17.06.2012 - Banken stoppten ZWS-Einführung

Die SPD-Fraktion stellte in der NRW-Stadt Medebach einen Antrag zur Einführung der Zweitwohnungsteuer in Medebach. Nach intensiver Debatte, insbesondere was die zu erwartetenden Steuern anbelangt, nahm das Schicksal des Antrags eine unerwartete Wendung: die Banken!

Die Banken sahen die Gefahr, daß mit der Einführung die Vermarktung von Wochenendgrundstücken gefährdet wird. Würden bspw. durch die Steuer zwei potentielle Käufer abgeschreckt werden, dann wäre der Nutzen der Steuer deutlich geschmälert. Die Nettoeinnahme wurde mit 35.000 bis 40.000 Euro beziffert.

Letztenlich lehnte der Stadtrat am 31.05.2012 die Einführung ab.

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21.04.2011 - Keine ZWS bei zwangsweisem Umzug ins Pflegeheim

Das VG Giessen hat am 09. März 2011 (AZ 8 K 48/10.Gi) entschieden, dass eine Zweitwohnung nicht Gegenstand der Festsetzung einer Zweitwohnungsteuer sein kann, wenn der Inhaber dieser Wohnung gezwungenermaßen in ein Pflegeheim umziehen musste und diese Wohnung lediglich eine bescheidene Lebensführung ermöglicht.

...p://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml>&doc.id=MWRE110001185%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

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30.03.2011 - Urteil VGH Baden-Württemberg vom 10.2.2011

Zweitwohnungsteuer Baden-Baden für die einzige Wohnung in Deutschland, die nahezu ausschließlich von der Lebensgefährtin genutzt wird.

Siehe Rechtslupe, Aktenzeichen: 2 S 2400/10

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21.12.2010 - Heidelberg in der Presse: Es sei keine Abzocke

Die Stadt Heidelberg erhebt seit 2006 eine Zweitwohnungsteuer in Höhe von 8%. In der Südwestpresse gab es dazu einen kurzen Ratgeberbeitrag (als Video). Es wird sehr deutlich gemacht, dass diese Steuer insbesondere auf Studenten abzielt, wodurch der Vorwurf der Abzocke im Raum steht. Dies versuchte Manfred Stehle vom Städtetag Baden-Würtemberg etwas sperrig zu widerlegen:

Und die Zweitwohnungsteuer ist keine Abzocke, sondern sie ist die legitime Gegenleistung dafür, das auch Einwohner mit Zweitwohnsitz, etwa Studenten in Universitätsstädten die kommunale Infrastruktur, die kommunalen Einrichtungen in Anspruch nehmen.

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21.12.2010 - Das Cuxhavener Urteil

Vor wenigen Tagen erschien ein Beschluß des Overwaltungsgerichts in Cuxhaven mit folgenden Leitsätzen:

  1. Eine Staffelung der Steuersätze, die bei zahlreichen Fallgestaltungen zu einer Zweitwohnungsteuer von deutlich über 20 % der Jahresrohmiete führt, bewegt sich im Grenzbereich dessen, was im Blick auf das Erdrosselungsverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch als hinnehmbar angesehen werden kann.
  2. Eine aus 3 Stufen bestehende Staffelung des Steuersatzes, bei der die höchste Stufe schon bei einem jährlichen Mietaufwand von 3.601,- Euro beginnt und die meisten Zweitwohnungen in diese Stufe fallen, ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie mit Art. 105 Abs. 2 a GG unvereinbar

Dieser Beschluss ist noch kein entgültiges Urteil, das "Hauptsacheverfahren" läuft noch. Es gewährt aber den Kläger nun Zahlungsaufschub, die ihm die Stadt verwehrte.

Allerdings sind die beiden Leitsätze durchaus nicht uninteressant. Denn nun hat ein Gericht eine nicht ganz unübliche Praxis von vielen Orten bemängelt - und diese Gründe sind durchaus nachvollziehbar. Gerade bei den Grenzen zwischen den Staffeln trifft es Leute außerordentlich hart. Man zahlt vielleicht nut 5 Euro mehr als der Nachbar, darf aber wie im Fall von Cuxhaven 250 Euro mehr Steuern zahlen. Es gibt viele Städte, die lediglich drei oder vier Staffeln haben und da ergeben sich i.d.R. ähnliche Sprünge an den Staffelgrenzen. Zudem wurde hier bemängelt, dass mit verhältnismäßig niedriger Miete schon die höhste Stufe erreicht ist, wobei das nicht mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist.

Das Gericht bemängelt jedoch nicht nur den Sprung an der Staffelgrenze, sondern auch das daraus resultierende Verhältnis zwischen Bemessungsgrundlage und Steuer. Das Gericht bemängelt Konstellationen, in denen über 20% der Jahresrohmiete zu zahlen ist und bringt sogar ein Beispiel mit über 30%. In Anbetracht dieser Höhe stellt es die Frage der Verhältnismäßigkeit. Dies könnte auch ein Signal für die verhältnismäßig hohen Steuern in Murnau, Baden-Baden, Konstanz, Überlingen und Lindau sowie zahlreicher anderer Städte sein.

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20.12.2010 - Neuigkeiten rund um die Steuer

So kurz vor dem Jahreswechsel fallen vielen Stadtverwaltungen und -räten noch ein, noch mal die einen oder anderen Beschlüsse durchzuwinken. Die folgende Übersicht ist mit Sicherheit nicht vollständig, wer noch weitere Ereignisse hat, kann diese gerne ergänzen.

Münster

Auch wenn sie die Studentenstadt Münster lange gegen die Einführung einer Zweitwohnungsteuer gewährt hat - nun wurde sie doch beschlossen. Ab dem 1.5.2011 beginnt die Steuerpflicht in Höhe von 10% der Nettokaltmiete.

Allerdings ist die Stadt Münster sehr moderat was die Ausnahmeregelungen angeht. Zum einen sieht die Satzung eine Härtefallregelung voraus, nach der die Steuer ganz oder teilweise erlassen werden kann. Zudem werden nicht nur verheiratete (nicht dauernd getrennt lebende) Pendler von der Steuer ausgeschlossen, sondern auch die eingetragene Lebenspartnerschaft sowie unverheiratete Paare mit mindestens einem Kind.

Zudem bietet die Stadt eine Lösung für das Problem von kommunalen Mandatsträgern an. Würden diese ihre Hauptwohnung in Münster anmelden, wären sie ihr Mandat los. Und genau für solche Personen sieht die Stadt eine weitere Befreiungsoption vor. Neben der reinen Mandatszeit umfaßt dies auch die Zeit des Wahlkampfes.

Filderstadt

Filderstadt, eine Nachbarstadt von Stuttgart hat erst im Juni beschlossen, dass ab 2012 die Zweitwohnungsteuer eingeführt werden soll. Zwischenzeitlich hat sich die Anzahl der Nebenwohnsitz von einst ca. 2.600 auf nun 1.200 mehr als nur halbiert. Dabei konnten 84 neue Hauptwohnsitze gewonnen werden. Das ganze hat nun den Effekt, dass die Einnehmen der Steuer drastisch gesunken sind und nur noch mit 30-50.000 Euro Einnahmen gerechnet werden. Daher kippte der Stadtrat die Entscheidung (siehe Esslinger Zeitung)

Warendorf

In Warendorf wurde am 16.12. gegen die Stimmen der SPD die Zweitwohnungsteuer beschlossen. Nähere Details sind jedoch noch nicht bekannt (siehe BBV)

Wachtberg

Auch in der Gemeinde Wachtberg wurde in der ersten Dezemberhälfte die Einführung der Zweitwohnungsteuer beschlossen. Hier sind 10% der Jahresrohmiete (also ca. 11% der Kaltmiete) fällig (siehe Rundschau Online)

Überlingen

Die Mutter aller Zweitwohnungsteuern, Überlingen will die Zweitwohnungsteuer erhöhen - und zwar um ca. 10%. Die genauen Werte waren in der Presse noch nicht zu entnehmen - aber nach der derzeitigen Satzung ist Überlingen eine der teuersten ZWS-Städte: die erste Staffel beträgt bereits 800 Euro im Jahr (siehe Südkurier)

Hamm

Neben Münster plant eine weitere größere Stadt in NRW zum 1.1.2011 die ZWS einzuführen: und zwar Hamm. Eine Satzung ist gegenwärtig noch nicht zu finden.

Grünberg

Der hessische Grünberg hat ebenso die Einführung zum Jahreswechsel beschlossen. Hier werden 10% der Jahresrohmiete fällig.

Bad Hersfeld

Die Steuer wurde in Bad Hersfeld erst 2010 eingeführt, am 16.12.2010 beschloss der Stadtrat die Abschaffung (siehe Osthessen News). Laut Aussage einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung wurde diese Steuer Rückwirkend zum 01.01.2010 abgeschafft, damit trat sie praktisch nie in Kraft.

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08.11.2010 - Willkommen Darmstadt!

Am vergangenen Donnerstag hat die Stadtverordnetenversammlung von Darmstadt die Einführung der Zweitwohnungssteuer beschlossen. Unklar ist jedoch noch, ab wann die Steuer gilt (in der Satzung als Anlage ist der 1. Oktober 2010 aufgeführt, in der Beschlußvorlage wurde vom 1. November gesprochen). Bei der Höhe scheint dagegen Einigkeit zu herrschen: 10% der Nettokaltmiete.

Im Rahmen der Sitzung wurden noch diverse Anträge eingereicht, u.a. erst ein Beginn der Steuer ab 2012 zu starten bzw. die Höhe der Steuer auf 5% zu senken. Leider ein Vorschlag ging durch: das Begrüßungsgeld in Höhe von 100 Euro wird mit der Zweitwohnungsteuer eingeführt.

(Weitere Infos können den Anlagen entnommen werden. Vorsicht: die Satzung ist im Word-Format. Sofern die Stadt nicht ausbessert, werden wir eine PDF-Variante anbieten)

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