ZWS in Görlitz

Görlitz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Görlitz

Befreiung

Die Satzung der Görlitz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Personen unter 18 Jahre in Ausbildung
  • Wohnungen in Frauenhäusern (sog. Zufluchtswohnungen)
  • Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden
  • Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen,
  • Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen
  • Gefängniszellen

Fälle und Einnahmen

Die Stadt Görlitz hat jährlich 207 Fälle und nimmt 66.365 Euro ein (Stand Ende 2012, Quelle)

Meldungen zu Görlitz (1)

Einträge zu Görlitz im Forum (2)

Letzte Änderung: 05.01.2015