ZWS in Görlitz
Görlitz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Satzung
Satzung von Görlitz
Befreiung
Die Satzung der Görlitz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
- Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
- Personen unter 18 Jahre in Ausbildung
- Wohnungen in Frauenhäusern (sog. Zufluchtswohnungen)
- Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden
- Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen,
- Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen
- Gefängniszellen
Meldungen zu Görlitz
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Letzte Änderung: 14.12.2010