ZWS in Görlitz

Görlitz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Görlitz

Befreiung

Die Satzung der Görlitz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Personen unter 18 Jahre in Ausbildung
  • Wohnungen in Frauenhäusern (sog. Zufluchtswohnungen)
  • Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden
  • Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen,
  • Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen
  • Gefängniszellen

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Letzte Änderung: 14.12.2010