Halle (Saale) erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Die Satzung der Halle (Saale) sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Stadt Halle hat eine neue Satzung beschlossen, hier die beschlossene
Die Satzung, die rückwirkend für 2004 wieder beschlossen wurde.
Letzte Änderung: 16.05.2014