ZWS in Halle (Saale)

Halle (Saale) erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Halle (Saale)

Befreiung

Die Satzung der Halle (Saale) sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe

Bemerkungen

Die Stadt Halle hat eine neue Satzung beschlossen, hier die beschlossene
Die Satzung, die rückwirkend für 2004 wieder beschlossen wurde.

Meldungen zu Halle (Saale) (6)

Einträge zu Halle (Saale) im Forum (48)

Letzte Änderung: 16.05.2014