ZWS in Bonndorf

Bonndorf erhebt Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten..

Satzung

Satzung von Bonndorf

Befreiung

Die Satzung der Bonndorf sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Personen unter 18 Jahre
  • Zweitwohnung als Kapitelanlage
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Pflegeheime
  • Frauenhäuser
  • Ferienwohnungen, die weniger als 2 Monate genutzt werden
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Drittwohnungen

Daten noch nicht vollständig eingetragen! Gültig ist nur die Anlage!

Meldungen zu Bonndorf

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Letzte Änderung: 19.02.2013