ZWS in Woltersdorf

Woltersdorf erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2004. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Woltersdorf

Befreiung

Die Satzung der Woltersdorf sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wenn Mindestanforderung an Wohnung nicht erfüllt ist (z.B. mind 23qm Wohnfläche)

Meldungen zu Woltersdorf

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Letzte Änderung: 28.01.2016