ZWS in Kronberg

Kronberg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2013. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Kronberg

Befreiung

Die Satzung der Kronberg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden
  • Wohnungen in Einrichtungen, die der Nutzung von vorübergehend oder dauerhaft pflegebedürftigen Menschen dienen.
  • Pflegebedürftige
  • Zweitwohnung aus Gründen von Berufsausbildung/Studium/Schule

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Letzte Änderung: 21.02.2017