Berlin - Brandenburg

emma, Samstag, 16.03.2013 (vor 4082 Tagen) @ Alfred

Das Grundstück gehört zur Gemeinde Storkow in Brandenburg.

Wenn ich es richtig verstanden habe, muß ich mich nicht anmelden, solange ich dort nicht wohne. Hier stellt sich allerdings die Frage, was "wohnen" oder "eine Wohnung beziehen" melderechtlich bedeutet. Im Internet habe ich dies gefunden:

Eine Wohnung beziehen heißt in eine Wohnung einziehen, um sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen persönlich zu benutzen.

Sobald mein Atelier also bezugsfertig ist, muß ich mich anmelden. Dann werde ich es als Arbeitsstätte angeben. Betrifft dies aber dann auch das Haus, was auch auf dem Grundstück steht, oder werden beide "Gebäude" getrennt behandelt?


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