nicht dauernd getrennt lebend

Rebell @, Sonntag, 24.03.2013 (vor 4074 Tagen) @ Alfred

. Als nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete dürfte/müsste das mit Nebenwohnung erfolgen.

Gilt eigentlich diese Begrifflichkeit noch in Deutschland, das mit der nicht getrennt oder nicht geschieden lebend überhaupt noch ?

Entweder gültig oder überholt in unserer Zeit?

Dem Zeitgeist entsprechend dürfte diese Diskriminierung außer Kraft gesetzt werden.

Man nehme an unserem vorbildlichen höchsten Staatsoberhaupt* ein Beispiel, dort fällt noch mehr zusammen - er ist nicht geschieden lebt getrennt und hat damit wie in den Entwicklungsländern dieser Erde, schon immer bekannt und Rechtens, mehrere Frauen !


*) Bundespresident Gauck


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