nicht dauernd getrennt lebend
. Als nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete dürfte/müsste das mit Nebenwohnung erfolgen.
Gilt eigentlich diese Begrifflichkeit noch in Deutschland, das mit der nicht getrennt oder nicht geschieden lebend überhaupt noch ?
Entweder gültig oder überholt in unserer Zeit?
Dem Zeitgeist entsprechend dürfte diese Diskriminierung außer Kraft gesetzt werden.
Man nehme an unserem vorbildlichen höchsten Staatsoberhaupt* ein Beispiel, dort fällt noch mehr zusammen - er ist nicht geschieden lebt getrennt und hat damit wie in den Entwicklungsländern dieser Erde, schon immer bekannt und Rechtens, mehrere Frauen !
*) Bundespresident Gauck
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emma,
15.03.2013
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