Berlin - Brandenburg

emma, Donnerstag, 21.03.2013 (vor 4084 Tagen) @ Alfred

Das Atelier in der Scheune wird ja nur eine Werkstatt, in der man nicht wohnen kann, aber das Haus (beide sind auf dem gleichen Grundstück) würde sicher als Zweitwohnung gelten können, da es alle Voraussetzungen erfüllt. Zeitweise werde ich sicher 1-2 Nächte im Haus übernachten. Trotzdem wollte ich die Adresse nur als Betriebsstätte angeben, da ich es nur für den Zweck der Ausübung meiner künstlerischen Tätigkeit angeschafft habe.

Unser Lebensmittelpunkt bleibt weiterhin Berlin, auch wenn ich zeitweise mehr Zeit dort als in Berlin verbringen könnte.

Ich sehe, daß es gar nicht so einfach sein wird. Aber ich habe jetzt besser verstanden, worauf es ankommt. Danke für die Auskunft.


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