Berlin - Brandenburg

Alfred @, Dienstag, 19.03.2013 (vor 4028 Tagen) @ emma

Was die melderechtliche Seite angeht, siehst Du das ganz richtig, dass Du Dich für das Atelier melderechtlich registrieren lassen musst. Als nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete dürfte/müsste das mit Nebenwohnung erfolgen.

Zweitwohnungsteuer
Was mir nicht ganz klar wird, ist das „Häuschen“, dass sich neben der Scheune auf dem Grundstück befindet. Ich gehe mal davon aus, dass es so beschaffen ist, dass es als Zweitwohnung im Sinne gelten könnte.

Als Zweitwohnungen im Sinne dieser Satzung gelten Wohnungen, die über
- mindestens 23 m² Wohnfläche und mindestens ein Fenster;
- Strom- oder eine vergleichbare Energieversorgung, Wasserversorgung,Abwasserbeseitigung in vertretbarer Nähe;
- Voraussetzungen zum Kochen und zur zeitweiligen Beheizung
verfügen und damit wenigstens vorübergehend (mindestens 3 Monate) zum Wohnen geeignet sind.

Das gleiche muss ggf. für das Atelier gelten.

Wie soll das Haus denn genutzt werden? Leerstand oder Vermietung? Oder ...?

Wirst Du Dich - rein zeitlich übers Jahr gerechnet - vorwiegend in Storkow oder in Berlin aufhalten?

Zweitwohnungsteuerrechtlich wird es auf jeden Fall zumindest bürokratischen Ärger geben. Ob sich ein Steueranspruch abwehren lässt, hängt von den näheren Umständen der Nutzung, der Sichtweise der Verwaltung und des zuständigen Gerichts ab.


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