Beweislast, dass kein Zweitwohnsitz bestand

Alfred @, Montag, 19.08.2013 (vor 3896 Tagen) @ Tanja

Du warst also von 2010 bis 2013 in Nürnberg mit Haupt- und in München mit Nebenwohnung registriert.
Die Nachweispflicht liegt bei Dir.
Fraglich ist allerdings auch, ob Du die Wohnung überhaupt innehattest.


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