Beweislast, dass keine Zweitwohnung bestand

Alfred @, Dienstag, 20.08.2013 (vor 3919 Tagen) @ Tanja

Die Stadt scheint wohl davon auszugehen, dass Du die Wohnung in München beibehalten hast. Seltsam bleibt die Sache doch. Was mich auch wundert, ist, dass sie Deinen Mann (noch) nicht angeschrieben haben. Zweitwohnungsteuer fällt bei diesem Sachverhalt nicht an.
So wie es klingt, würde ich der Stadt antworten:
„Bei der in Rede stehenden Wohnung handelt es sich um das Haus meiner Schwiegereltern, in dem mir bis 2010 und seit 2013 eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit eingeräumt worden war bzw. ist. Mietverträge, Übernahme-/Übergabeprotokolle bestehen naturgemäß nicht. Wie zudem aus dem Melderegister ersichtlich, war ich im Zeitraum 2010 bis 2013 in Nürnberg mit alleiniger Wohnung registriert und hatte folglich keine zwei (oder) mehr Wohnungen.“
Wenn die Stadt dann noch was will, soll/wird sie fragen.


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