Beweislast, dass keine Zweitwohnung bestand

Tanja, Freitag, 06.09.2013 (vor 3901 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen Dank erneut für die schnelle Hilfe. sowas hatte ich auch vermutet bzw gehofft. Ich nehmen an, dass als Nachweis für die Übertragung der Verfügungsgewalt eine Kopie der Scheidungsurkunde und die Erklärung meines SVs ausreichend sein wird.

Ich melde mich zurück sobald wir eine Antwort von der Stadt München erhalten haben.

Viele Grüße
Tanja


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion