Beweislast, dass kein Zweitwohnsitz bestand

Alfred @, Montag, 19.08.2013 (vor 3874 Tagen) @ Tanja

Meine Annahme, dass Du von 2010 bis 2013 in Nürnberg mit Haupt- und in München mit Nebenwohnung registriert warst, ist also falsch. Du warst in Nürnberg mit alleiniger Wohnung registriert. In München warst Du nie mit Nebenwohnung registriert. Richtig so?
Das ändert am Sachverhalt insofern etwas, als die Forderung des Kassen- und Steueramtes unbillig ist. Wollen sie eigentlich eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer von Dir oder ist die Forderung nach einem „Nachweis“ auf andere Weise an Dich ergangen?


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