Beweislast, dass keine Zweitwohnung bestand

Alfred @, Donnerstag, 05.09.2013 (vor 3902 Tagen) @ Tanja

Die Münchener machen es sich wie immer recht einfach – Eigentümer ist nicht gleich Inhaber. Ganz offensichtlich ist der Schwiegervater nicht Inhaber der Wohnung, denn er hat weder die tatsächliche Verfügungsgewalt noch die (rechtliche) Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Wohnung – die hat er ganz offensichtlich der Schwiegermutter übertragen. Das gilt es den Münchnern klarzumachen. ZWSt darf nicht anfallen.


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