Zweitwohnsitz als verheirateter Student ???

Tommi @, Donnerstag, 14.02.2008 (vor 5938 Tagen) @ Defstar54

Es ist klar, dass Du nicht zahlst.
Du wirst den Steuerbogen ausfüllen und nach dem Bescheid Einspruch einlegen und zugleich Antrag auf Aussetzen der Vollziehung stellen.

Einschreiben/Rückschein

Die Steuer widerspricht Art, 6 Abs. 1 GG, vgl. dazu den sehr parallelen Fall, wonach Verheiratete mit Erwerbszweitwohnung von der Zweitwohnungssteuer ausgenommen werden müssen.

Studier das Urteil auf der Webseite des BVerfG:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051011_1bvr123200.html

Du findest darin u.a den Hinweis des BVerfG, dass auch in "anderen familiären Fallkonstellationen" die Zweitwohnungssteuer Art. 6 GG verletzen könnte.

Mit Deiner Empörung bist Du hier in guter Gesellschaft :-)

Gruß

Tommi


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