Zweitwohnsitz als verheirateter Student ???

Christian @, Dienstag, 19.02.2008 (vor 5934 Tagen) @ Mr.X

» Und nach den Infos der Homepage der Gemeinde Altenholz gibt es dort eh gar keine ZwSt.

Hallo Mr. X,
das hatte ich noch gar nicht überprüft.
Gibt es in Schleswig-Holstein also auch noch Inseln der Seligen - ich dachte, das wäre nur in Bayern möglich.
Was ich aber beachtlich finde, ist die Tatsache, dass mittlerweile das Anmelden einer Nebenwohnung für viele Betroffenen schon mit dem Zahlen der Zweitwohnungsteuer identisch ist. Da haben die Städte richtige Pionierarbeit geleistet - die Begriffe gehen ineinander über (s. dazu auch Prof. Dr. Bayer). Da könnte man fast erwarten, das BVerwG werde zur Revision der Städte Rostock und Wuppertal entscheiden: „Zweifellos ist jede Nebenwohnung eine steuerrechtliche Zweitwohnung - denn dies ist bereits fest im gesunden Empfinden der Bevölkerung verankert. Wer demnach einen umschlossen Raum als Nebenwohnung zum Schlafen nutzt, demonstriert wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die zu besteuern Ziel des kommunalen Satzungsgebers ist und sein darf.“:-)>
Gruß
Christian


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