Zweitwohnsitz als verheirateter Student ???

Christian @, Donnerstag, 14.02.2008 (vor 5946 Tagen) @ Defstar54

Hallo,
um Zweitwohnungsteuer geht es bei Dir anscheinend überhaupt (noch) nicht, insofern kannst Du Tommis Hinweise einstweilen vergessen und befindest Dich im Übrigen auf der falschen Baustelle. Bei Dir geht es ersichtlich um das Melderecht.
Dazu gerne ein paar Takte:
Wenn man als Polizist aufsteigen oder überhaupt bestehen will, geht es in erster Line nicht um das, was man für richtig hält, sondern um das, was rechtmäßig ist. Der Vergleich mit dem Stammlokal ist es jedenfalls nicht. Wer selber die Befugnis hat, Bußgelder zu verhängen, sollte andere, die das gleiche tun, nicht arrogant nennen,
Ein Blick in das Meldegesetz dürfte sämtliche Zweifel bezüglich der Meldepflicht beseitigen. Die Forderung der Anmeldung mit Nebenwohnung und der Hinweis auf die Folgen einer unterlassenen Meldung ist durchaus korrekt und angebracht.
Formal falsch wäre allerdings eine Forderung der Gemeinde, sich „mit Zweitwohnsitz“ anzumelden. Das Melderecht kennt diesen Begriff nicht.
Wegen der Bedenken mit der Datenübermittlung - die ich durchaus teile - kann man sich sehr gut an den Datenschutzbeauftragten des Landes wenden. Der ist recht rührig und griffig.
Gruß
Christian


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