Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

comptonpolarimeter @, Donnerstag, 28.04.2011 (vor 4769 Tagen) @ comptonpolarimeter

Hallo,

oh, sorry, da habe ich mir genau den link nicht durch gelesen. Gut, dann kann ich als Pendler sowieso einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort anmelden und wenn ich mich dann im Jahr doch öfters am Zweitwohnsitz aufgehalten habe, hat es sich halt so ergeben (protokollieren muss ich es ja eh nicht). Mit dem Anmelden des Zweitwohnsitzes und Zahlen der Steuer habe ich jedenfalls meine Pflicht erfüllt.

Danke für die Infos!

Gruss,

comptonpolarimeter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion