Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

toubib @, Samstag, 30.04.2011 (vor 4775 Tagen) @ Alfred

Die ZWSt knüpft doch an die "Nutzung" an. Welche kriterien erlauben denn eigentlich, vorwiegende "Haupt" -Nutzung oder "Neben" Nutzung zu unterstellen. Eigentlich kann das doch letztlich nur auf eine quantitative Unterscheidung nach Aufenthaltstagen hinuslaufen.


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