Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

cebu @, Dienstag, 10.05.2011 (vor 4765 Tagen) @ comptonpolarimeter

Hallo comptonpolarimeter,

ganz pauschal zu Deiner ersten Frage:
Man muss dem Sacharbeiter ja nun nicht jeden Tag vom Jahr vorrechnen, wo man sich aufhält. Im Gegenteil, hier im Norden der nette Mensch im Amt hat mir beim Ausfüllen des Fragebogens geholfen. Wir einigten uns darauf, dass ich die Wochenenden hier verbringe, weils mir hier gefällt.Und das gilt auch für zwei Wochen Urlaub im Jahr, da waren wir uns einig. Klar hat er sich gewundert, weil mein zweiter Wohnsitz ne Eigentumswohnung ist.
Ich bin in den letzten 15 Jahren fünf Mal umgezogen, alles waren Zweitwohnsitze offiziell. Melde doch nicht jedes Mal alles um, neue Kfz-Kennzeichen und den ganzen Kram. Zweitwohsitz und fertig. Hauptwohnsitz Mama:)

Allerdings, wenn die hier die Zweitwohsitzsteuer einführen sollten, würde ich mich komplett ummelden. Und ab 2013 kommt dann ja auch noch die Haushaltsabgabe von der GEZ dazu für für alle Wohsitze, die ich nicht bereit bin für zwei Wohnsitze zu bezahlen.
Gruss cebu


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