Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

Alfred @, Freitag, 29.04.2011 (vor 4768 Tagen) @ comptonpolarimeter

Es gibt nur ein Melderecht. Da findet man weder den Begriff Wohnsitz (in allen Varianten) noch den Lebensmittelpunkt. Das diese Begriffe durchgängig vom kleinsten Kaff bis zum Bundesverfassungsgericht für melderechtliche Verhältnisse verwendet werden, ist bedauerlich, aber trotzdem falsch. Dass dabei das Verständnis für die Zusammenhänge im Melderecht verloren geht, ist kein Wunder. Wenn man dann dieses Geschnorchel noch auf die Zweitwohnungsteuer überträgt, einkommensteuerrechtliche Dinge damit klären will und gar noch den Kurbeitrag/die Kurtaxe mit einbezieht, geht die Übersicht völlig verloren. Dies trifft besonders für den kommunalen Gesetzgeber zu (sofern er jemals die Übersicht hatte). Leidtragender ist der Bürger, der gegen Verwaltung und Rechtsprechung keine Chance hat. Dafür kann ich nichts, kann es aber auch nicht ändern. Wenn es nicht um eine Bagatellsteuer ginge, wäre so ein Unfug nur in einer Bananenrepublik hinnehmbar.

Noch mal zum Melderecht: Wenn Du volljährig und alleinstehend bist und mehrere Wohnungen nutzt, ist die Hauptwohnung dort, wo Du Dich vorwiegend (rein quantitativ zeitlich übers Jahr gesehen) aufhältst. Das ist bei einem Werktätigen üblicherweise der Arbeitsort, und der ist bei Dir Darmstadt. Damit bist Du in Darmstadt melderechtskonform mit Hauptwohnung zu registrieren. Kann natürlich sein, dass man im Einwohnermeldeamt in D. nicht weiß, was im Hessischen Meldegesetz steht (nicht unwahrscheinlich), dann kannst Du machen, was Du willst.
Streiten kann man sich allenfalls darüber, wann bei „übers Jahr gesehen“ das Jahr beginnt, mit dem Tag des Einzug oder mit dem Kalenderjahr. Das ist aber, wenn Du „ein paar Jahre“ in Darmstadt arbeiten wirst, ziemlich gleichgültig.

Ob die benutzte Wohnung Dein Eigentum ist, gemietet, gepachtet oder sonst was ist, spielt im Melderecht keine Rolle.


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