Zweitwohnsitz, Voraussetzungen und Pflichten

comptonpolarimeter @, Dienstag, 03.05.2011 (vor 4764 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred!

Vielen Dank schonmal für Deine Ausführungen!

wie lässt sich das denn mit der Doppelten Haushaltsführung in Einklang bringen> Eine Doppelte Haushaltsführung liegt doch vor, wenn man aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort hält. Du sagst aber, per Definition ist so eine Zweitwohnung automatisch der Hauptwohnung, weil man dort die meiste Zeit verbringt. Demzufolge würde eine D. Haushaltsführung nicht vorliegen.

Oder ist das dann so, dass es einfach unabhängig voneinander ist. Das meine Wohnung in Darmstadt aus melderechtlicher Sicht mein Hauptwohnsitz ist, hat nichts damit zutun, dass es eigentlich aus beruflichen Gründen meine Zweitwohnung ist, d.h. die Doppelte Haushaltsführung kann ich trotzdem geltend machen (Zweitwohnung Darmstadt, Hauptwohnung Köln). Ich dachte dann eigentlich, dass das Finanzamt sich danach richtet was beim Meldeamt verzeichnet ist. Und die würden dan vielleicht sagen, dass eine Doppelte Haushaltsführung nicht vorliegt, weil meine Zweitwohnung nicht mein Beschäftigungsort ist. Beißt sich da nicht die Katze in den Schwanz>

Gruß und sorryy für die vielleicht doofen Fragen,
comptonpolarimeter

» » Die ZWSt knüpft doch an die "Nutzung" an.
» Kann man so nicht sagen. Das hängt im Wesentlichen von der Definition der
» Zweitwohnung in der jeweiligen Satzung und von der Sichtweise des
» zuständigen Gerichts ab. Das erkennt, was eigentlich gemeint ist (= vom
» Spruchkörper gemutmaßte Absicht des Satzugsgebers).


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