ZWS in Mainz

Mainz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.06.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Mainz

Befreiung

Die Satzung der Mainz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Zweitwohnung als Kapitalanlage
  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe

Urteile in Mainz

6A11356/07.OVG (OVG Rheinland-Pflalz, 22.04.2008)

Das Oberverwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz entschied zugunst eines Mainzer Studenten, daß er keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muß (Aktenzeichen: 6 A 11354/07.OVG, Pressemeldung des Gerichts)

Meldungen zu Mainz (4)

Einträge zu Mainz im Forum (52)

Letzte Änderung: 28.04.2009