Mainz erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.06.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).
Die Satzung der Mainz sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Das Oberverwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz entschied zugunst eines Mainzer Studenten, daß er keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muß (Aktenzeichen: 6 A 11354/07.OVG, Pressemeldung des Gerichts)
Letzte Änderung: 28.04.2009