Bodenmais erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Wohnfläche zu Grunde gelegt..
Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.
Bodenmais erhebt folgende Staffelbeträge:
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Letzte Änderung: 30.04.2009